Prävention

Die Kirchengemeinde als geschützter Ort

Die Kirche ist im besten Fall ein Ort der Geborgenheit und Sicherheit, geprägt von persönlichen Beziehungen zwischen Menschen und mit Gott. Dabei entstehen persönliche Nähe und Vertrauen. Dieses Vertrauen darf nicht missbraucht werden.

Durch das Präventionsgesetz der Nordkirche (vom 17. April 2018) sind unter anderem auch alle Kirchengemeinden verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen, damit die Gemein­de ein Ort des Vertrauens bleibt.

Wenn diese geschützte angstfreie Atmosphäre im individuellen Empfinden nicht gewährleistet ist, es dazu Anregungen oder kritische Rückfragen gibt, können Sie uns vertraulich Rück­meldung geben. Hier finden Sie dafür Ansprechpartner:innen innerhalb und außerhalb der Gemeinde.